Österreich (EnerGate) - Im 2. Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission , BGBl I Nr. xxx/2000 [Artikel 8 Energieliberalisierungsgesetz] wird die Regulierung des liberalisierten Elektrizitätsmarktes in Österreich geregelt. Die Elektrizitäts-Control GmbH übernimmt als privatrechtliches Unternehmen mit einem Stammkapital von 50 Millionen Schilling mit Sitz in Wien die Rolle des Regulators für den Elektrizitätsmarkt. …
Marktliberalisierung in Österreich - Die E-control
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