Münster (vwd/AP) - Castor-Behälter mit Atommüll dürfen auch weiterhin in Ahaus gelagert werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies in einem so genannten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Antrag eines Nachbarn des Zwischenlagers auf einen sofortigen Stopp ab. Die eigentliche Entscheidung über die Klage steht noch aus. Wann sie fallen werde, sei nicht abzusehen, erklärte das Gericht am Montag. Der Nachbar hatte gegen die im November 1997 vom Bundesamt für Strahlenschutz er…
Castor-Behälter dürfen weiter in Ahaus gelagert werden
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