Karlsruhe (EnerGate) - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe teilt mit, dass die geplanten Windkraftanlagen in Weingarten und Walzbachtal unzulässig sind. Die Unzulässigkeit der Anlagen, zwei Windfarmen mit fünf, bzw. drei Windkraftanlagen, begründet sich in der \"Verunstaltung des Landschaftsbildes\", teilt das VG Karlsruhe weiter mit. Die Klagen der Planungsgesellschaft, mit denen diese Fragen der Genehmigungsfähigkeit ihrer Bauvorhaben in Weingarten und Walzbachtal geklärt wissen wollte, wurden damit abgelehnt. …
Windfarmen verunstalten Landschaftsbild
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