Münster (EnerGate) - Die Deutsche Steinkohle AG darf den Kohleabbau unter dem Rhein im Bereich Voerde-Mehrum vorerst fortsetzen. Das hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster, mit Beschluss vom 13. Juni 2003 entschieden (Az.: 21 B 1050/03). Er wies damit die Beschwerde der Stadt Voerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2003 zurück. …
Kein Stopp für Steinkohleabbau unter dem Rhein
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