Brüssel (vwd) - Die Europäische Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und die Niederlande wegen Verstoß gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ein. Beide Staaten wenden bei ein und derselben Lieferung von Gas und Strom bzw Wasser unterschiedliche Mehrwertsteuersätze an. In Frankreich unterliegt die feste Grundgebühr für Gas und Strom einem ermäßigten Steuersatz. In den Niederlanden gilt das Gleiche bei Wasserlieferungen für den Rechnungsanteil unter 60 NLG. …
Brüssel geht gegen gesplittete Mehrwertsteuer bei Gas/Strom/Wasser vor
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