Berlin (EnerGate) - Seit dem 1. Dezember 2004 liegt ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums (BMWA) über die \"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen\" (GasNEV) vor. Der vielleicht zentrale Punkt der Verordnung ist die Bestimmung für die Bildung von Entgelten durch Betreiber von Fernleitungsnetzen. Hierzu heißt es in § 19 des Entwurfs: \"Bei Fernleitungsnetzen erfolgt die Bildung der Ein- und Ausspeiseentgelte auf der Grundlage eines von der Regulierungsbehörde durchzuführenden Vergleichsverfahrens. …
Entgeltverordnung Gas: Betreiber von Fernleitungen setzen sich durch
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