VEA gibt Empfehlung zur Mineralölsteuer

04.02.2005 15:06
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Hannover (EnerGate) - Der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA), Hannover, empfiehlt den offiziellen Stichtag für die Vergütung der Mineralölsteuer einzuhalten. Bis zum 15. Februar müssen Unternehmen den Antrag für die Vergütung von 40 Prozent der Mineralölsteuer auf Erdgas, Heizöl, Flüssiggas (nach Abs.1 MinöStG) beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Zwar war bisher eine Einreichung bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich, doch ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz …

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