Hannover (EnerGate) - Der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA), Hannover, empfiehlt den offiziellen Stichtag für die Vergütung der Mineralölsteuer einzuhalten. Bis zum 15. Februar müssen Unternehmen den Antrag für die Vergütung von 40 Prozent der Mineralölsteuer auf Erdgas, Heizöl, Flüssiggas (nach Abs.1 MinöStG) beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Zwar war bisher eine Einreichung bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich, doch ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz …
VEA gibt Empfehlung zur Mineralölsteuer
Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger+
energate messenger+
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf über 125.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf alle Add-ons
- Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Im Wert von 273,00 €
Digital-Abonnement
online buchen
online buchen
- Sofortige Freischaltung
- Monatlich kündbar
-
Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
pro Monat
Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt einloggen