Berlin (EnerGate) - (Forts.) Im Gasbereich wird bereits im Gesetz ein Entry- und Exitsystem und eine Zusammenarbeitsverpflichtung verlangt. Betreiber von Fernleitungsnetzen werden in die Pflicht genommen, "die Rechte an gebuchten Kapazitäten so auszugestalten, dass sie den Transportkunden berechtigen, Gas an jedem Einspeisepunkt für die Ausspeisung an jedem Ausspeisepunkt ihres Netzes oder - bei dauerhaften Engpässen - eines Teilnetzes bereitzustellen (Entry-Exit System). …
EnWG-Entwurf immer noch strittig 2
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