Luxemburg (energate) - Ein ehemaliger Monopolist darf auch zur Erfüllung von Verträgen, die vor der Liberalisierung geschlossen wurden, keinen bevorzugten Netzzugang erhalten. Der Europäische Gerichtshof sieht in einem privilegierten Zugang zum Netz für grenzüberschreitende Stromübertragung eine durch die zweite Elektrizitätsmarkt-Richtlinie verbotene Diskriminierung, teilte das Gericht am 7. Juni mit. …
Europäischer Gerichtshof untersagt Netzprivilegierung
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