Düsseldorf (energate) - Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (AZ 12 O 544/05) muss ein Gasversorgungsunternehmen auf Verlangen seine Gaspreiskalkulation offen legen. Dies bestätigte Gerichtssprecher Dr. Ulrich Thole gegenüber energate. Denn nur so sei es Kunden möglich, die Angemessenheit einer Tariferhöhung zu überprüfen. Zudem dürfen Gasversorger Kunden, die unter Berufung auf § 315 BGB die Zahlung einer Gaspreiserhöhung verweigern, nicht mit der Einstellung der Gasve…
Landgericht Düsseldorf: Gasversorger muss Kalkulation offen legen
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