Bonn (energate) - Das Bundeskartellamt hat die Untersagungsverfügung gegen E.ON Ruhrgas veröffentlicht. Sie kann auf den Internetseiten der Behörde heruntergeladen werden. Laut Verfügung muss E.ON Ruhrgas seine Altverträge mit seinen Gaskunden bis zum 30. September anpassen. Das Un…
Untersagungsverfügung gegen E.ON Ruhrgas online
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