Essen (energate) - E.ON Ruhrgas hat nach Ansicht eines Energieexperten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf keine Aussichten auf Erfolg, die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen die langfristigen Gaslieferverträge außer Kraft zu setzen. Schon im Fall Stawag/Thyssengas habe das Gericht die Unvereinbarkeit eines langfristigen Gesamtbedarfsdeckungsvertrages mit europäischem und nationalem Kartellrecht festgestellt, sagte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein in einem Interview mit der Zeitschrift e|m|w. …
Juristenmeinung: E.ON Ruhrgas chancenlos vor Gericht
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