Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat am 16. Mai einen Entscheidungsvorschlag zur Gestaltung von Lieferantenrahmenverträgen gemäß §25 StromNZV veröffentlicht. Es sollen laut BNetzA solche Vertragsregelungen vereinheitlicht werden, die die für einen funktionierenden Wettbewerb von erheblichem Gewicht sind und die zwischen den Marktbeteiligten besonders streitig diskutiert werden. Dies führe zur Ausgestaltung angemessener und behinderungsfreier Netzzugangsbedingungen. Das Dokument kan…
Verfahren zu Lieferantenrahmenverträgen eröffnet
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