Düsseldorf (energate) - Den Stromnetzbetreibern, die gegen Teile der Festlegung der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten geklagt haben, droht eine Niederlage vor dem OLG Düsseldorf. "Wir sind bei der mündlichen Verhandlung vor eine Wand gelaufen", berichtete Christian de Wyl von der Kanzlei Becker Büttner Held, auf einer Fachtagung. Die Klage hatte zwei Kritikpunkte im Blick: die Übergangsfristen für die Umsetzung der Festlegung, die aus Sicht der Branche zu kurz gewählt sind, sowie die Auflösung der bestehenden internen Kommunikation zwischen dem Netzbetreiber und seinem verbundenen Vertrieb (energate berichtete). …
Unbundling: Niederlage für Stromnetzbetreiber in Sicht
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