E-wie-einfach darf wohl vergleichende Werbung machen

22.03.2007 17:42
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Neuruppin (energate) - Die vergleichende Werbung der E-wie-einfach-Preise mit den Allgemeinen Tarifen der Stadtwerke wird voraussichtlich vor Gericht Bestand haben. Grundsätzlich sei es zulässig, Vergleiche heranzuziehen, deuteten die Richter des Landgerichts Neuruppin in einer mündlichen Verhandlung am 22. März an. Die Stadtwerke Neuruppin wollen mit ihrer Klage eine einstweilige Verfügung gegen die E. …

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