Düsseldorf (energate) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur bei den Netzentgeltkürzungen bestätigt. Der Beschwerde der Vattenfall Europe wurde, wie nach der mündlichen Verhandlung zu erwarten war, nicht stattgegeben. Dies gab das Gericht am 9. Mai bekannt. Damit hat die Bundesnetzagentur Rückendeckung in ihrem Vorgehen, nur eine geringere Verzinsung des Eigenkapitals zuzulassen, etwa durch die doppelte Quotierung der Eigenkapitalquote. …
OLG Düsseldorf segnet Entgeltpraxis der BNetzA ab
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