Leipzig (energate) - Die anteilige Kürzung der Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Bestandsanlagen nach dem Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG) ist grundsätzlich rechtmäßig. Zu dieser Auffassung kommt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nicht betroffen sind dagegen Anlagen, die für eine Zuteilung nach der Regel für Neuanlagen optiert haben. Damit widerspricht das Gericht in diesem Punkt der Auffassung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). …
Bundesverwaltungsgericht klärt Grundsatzfragen zum Zuteilungsgesetz
Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger+
energate messenger+
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf über 120.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf alle Add-ons
- Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Im Wert von 273,00 €
Digital-Abonnement
online buchen
online buchen
- Sofortige Freischaltung
- Monatlich kündbar
-
Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
pro Monat
Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt einloggen