Frankfurt (energate) - Der Kartellsenat des OLG Frankfurt hat die Marktabgrenzung im Gasbereich bestätigt. Nach dem OLG Celle sei dies nun schon das zweite Oberlandesgericht, das die Abgrenzung eines Markts für Belieferung von Endkunden mit Erdgas ausdrücklich verwerfe und stattdessen von einem Wärmemarkt ausgehe, berichtete die Kanzlei CMS Hasche Siegle. Sie hatte in dem Verfahren die Heag Südhessische (HSE) vertreten. …
Gericht bestätigt Wärmemarktabgrenzung
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