Bundesnetzagentur regelt Ausschreibung von Verlustenergie

24.10.2008 13:15
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Bonn (energate) - Stromnetzbetreiber müssen Verlustenergie aufgeteilt in einen langfristigen und einen kurzfristigen Deckungsbedarf ausschreiben. Das hat die Bundesnetzagentur festgelegt. Bei der Langfrist-Komponente wird die Verlustenergie selbst ausgeschrieben, für den kurzfristigen Bedarf soll über eine Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden. Alternativ können Netzbetreiber auch eigenhändig beide Komponenten über einen börslich organisierten Handelsplatz beschaffen. …

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