
Widerspruch gegen Preiserhöhung ist keine Kündigung
Neuss/Düsseldorf - Die Verbraucherzentrale NRW hat den Neusser Energievertrieb Extraenergie abgemahnt. Das Unternehmen darf Widersprüche gegen eine Preiserhöhung nicht mehr als Kündigungsschreiben auslegen. Gleichwohl ist die juristische Auseinandersetzung um die Preiserhöhung selbst noch nicht beendet…