
Bundesnetzagentur akzeptiert Nichtigkeit von Opal-Vergleichsvertrag
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat den Vergleichsvertrag zur vollen Nutzung der Erdgasleitung Opal als nichtig anerkannt. Eine entsprechende Notiz ist auf der Internetseite der zuständigen Beschlusskammer 7 veröffentlicht. Damit endet eine lange juristische Auseinandersetzung um die komplette Nutzung der Opal-Kapazität durch Gazprom…