
Strom
BGH: Bloße Abregelmöglichkeit für EEG-Anlagen reicht nicht aus
Karlsruhe - Ökostromanlagen müssen zwingend stufenweise abregelbar sein. Es reicht nicht aus, wenn der Netzbetreiber die Anlage lediglich an- und ausschalten kann. Ist dies der Fall, so steht dem Betreiber keine Einspeisevergütung nach dem EEG zu. Dies stellt der Bundesgerichtshof in einer gerade veröffentlichten Leitsatzentscheidung klar…