
Bundesregierung sichert sich Zugriff auf Gasspeicher
Berlin - Mit einer am 1. Juni in Kraft getretenen Rechtsverordnung will die Bundesregierung auf nicht genutzte Gasspeicherkapazitäten zugreifen. Die Gasspeicherbefüllungsverordnung (GasSpBefüllV) soll greifen, wenn ein Verfehlen der seit kurzem geltenden gesetzlichen Füllstandsvorgaben droht…